2023-01-05

Pflegegrad 2: Leistungen und Unterstützung

Pflegegrad 2 ist die zweitniedrigste Einstufung bei den Pflegegraden, bietet aber bedeutend mehr Leistung als Pflegegrad 1. Per Definition besteht bei Pflegegrad 2 eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Für Sie als betroffene Person oder als liebender Angehöriger sind Einstufungen in Punkten weniger entscheidend als die tatsächlichen Leistungen.

Pflege ist nicht nur körperlich anstrengend und mental belastend, sondern einfach auch teuer. Da ist es umso wichtiger, dass Sie all Ihre Rechte kennen und die Pflegegrad 2 Leistungen voll für sich beanspruchen. Wir klären auf, unter welcher Voraussetzung Pflegegrad 2 in Frage kommt und wie viel Geld Sie bekommen können.

Voraussetzungen Pflegegrad 2 – wer bekommt ihn?

Um überhaupt die Chance auf Leistungen zu haben, müssen Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegrad 2 beantragen. Hierfür ist die Pflegekasse oder Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Sie müssen dabei nicht gezielt Pflegegrad 2 beantragen, sondern einfach eine Einstufung seitens des medizinischen Dienstes. Dieser wird Sie dann aufsuchen und anhand bestimmter Kriterien entscheiden, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

Wie wird Pflegegrad 2 festgestellt?

Nachdem der formlose Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird der medizinische Dienst mit der Begutachtung beauftragt. In einigen Fällen kann nach Aktenlage entschieden werden, manchmal ist ein Hausbesuch erforderlich. Vor dieser Begutachtung haben viele Betroffene Angst, Sie sind hier aber keiner Willkür ausgesetzt. Stattdessen wird nach einem festgelegten Punkteschema begutachtet, wie viel Hilfsbedarf besteht und welcher Pflegegrad passend ist. Folgende Bereiche werden dabei genauer unter die Lupe genommen:

  • Kommunikation und kognitive Fähigkeiten: Hier geht es darum, wie gut die betroffene Person ihre eigenen Bedürfnisse artikulieren kann. Auch die Erkennung von Risiken und Gefahren spielt eine Rolle. Die Kommunikationsfähigkeit sagt aus, ob die antragstellende Person noch in der Lage ist, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Beschwerden selbstständig mitzuteilen. Die Gewichtung der Bewertung beträgt 15 Prozent.

  • Psychische Beschwerden und Verhaltensweisen: Dieser Bereich umfasst vor allem psychologisch relevante Beschwerden und Probleme. Dazu können aggressives Verhalten und Selbstgefährdung gezählt werden. Bei Demenzerkrankungen beispielsweise fühlen sich einige Betroffene verfolgt und leiden unter Ängsten. Die Gewichtung der Bewertung beträgt ebenfalls 15 Prozent.

  • Mobilität: Innerhalb des eigenen Hauses kann eine Einschränkung der Mobilität den Pflegegrad erhöhen. Daher wird bei der Begutachtung bewertet, wie gut die Fortbewegung im Haus und außerhalb einzustufen ist. Die Gewichtung der Bewertung liegt bei 10 Prozent.

  • Selbstversorgung: Mit einer Gewichtung von 40 % ist dieser Bereich bei der Begutachtung am wichtigsten. Hier wird bewertet, wie gut sich die betroffene Person selbst versorgen kann. Hierzu gehören Körperpflegehandlungen wie Zähneputzen, Waschen und Duschen, aber auch Alltagshandlungen wie die Zubereitung von Nahrung und das Essen selbst.

  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Bei dieser Bewertung geht es darum herauszufinden, ob betroffene Menschen in der Lage sind, therapeutische Maßnahmen selbst vorzunehmen. Nötige Verbandswechsel, der Besuch bei der Dialyse oder das Messen von Blutzucker fallen darunter. Die Gewichtung der Bewertung liegt bei 20 Prozent.

  • Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags: Der medizinische Dienst informiert sich darüber, ob die betroffene Person selbstständig soziale Kontakte pflegen oder an einer aktiven Alltagsgestaltung teilnehmen kann. Die Gewichtung der Bewertung liegt bei 15 Prozent.

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss die Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten liegen. Einstufungen darunter werden Pflegegrad 1 zugeschrieben, liegt die Bewertung über 47,5 Punkten, kann bereits Pflegegrad 3 festgehalten werden.

Sachleistungen Pflegegrad 2 – das steht Ihnen zu

Bei Pflegegrad 2 gibt es verschiedene Leistungen, die der betroffenen Person eine selbstständige Alltagsführung ermöglichen sollen. Die Leistung bei Pflegegrad 2 wird dabei über die Pflegeversicherung finanziert. Technische Hilfsmittel werden nur auf Antrag genehmigt, manchmal muss hierzu ein gesonderter Besuch des medizinischen Dienstes eingeplant werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei Pflegestufe 2 ebenfalls bewilligt, die Höhe liegt bei 40 Euro (in allen Pflegegraden gleich). Bei uns können Sie Ihre Pflegebox ganz einfach direkt zur Lieferung nach Hause bestellen.

Gibt es bei Pflegegrad 2 Geldleistungen für Angehörige?

Eine wichtige Frage, die sich Angehörige und Betroffene stellen, ist: Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 2? Jeden Monat erhält die pflegebedürftige Person ein Pflegegeld von 316 Euro, sofern sie ohne Demenz im eigenen Haushalt gepflegt werden. Aber ist das eine Pflegegrad 2 Geldleistung für Angehörige oder für die Patienten selbst? Das Geld wird nicht automatisch an die pflegende Person ausgezahlt, sondern zunächst an den Pflegebedürftigen. Die Verwendung obliegt allein der zu pflegenden Person selbst.

Hier muss zwischen Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld unterschieden werden. Letzteres ist keine regelmäßige Leistung, sondern wird nur als Ersatz für den Arbeitslohn gezahlt. Es kann beantragt werden, wenn berufstätige Angehörige kurzfristig während der Arbeitszeit Pflegedienste leisten.

Wann und wie wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird Ihnen oder Ihrem Angehörigen ab dem Tag bewilligt, an dem der Antrag gestellt wurde. Volle Kalendermonate werden immer mit 30 Tagen berechnet. Es gibt keine rückwirkende Bewilligung, auch wenn die Pflegebedürftigkeit bereits seit mehreren Monaten besteht. Stichtag ist immer die Antragstellung, ab diesem Zeitpunkt wird rückwirkend bezahlt.

Überwiesen wird das bewilligte Pflegegeld nicht an die Angehörigen, sondern an die pflegebedürftige Person selbst. Das Zahlungsdatum ist der Monatserste, die erste Zahlung erfolgt im Folgemonat nach der Antragstellung.

Kann das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 erhöht werden?

Eine Erhöhung des Pflegegeldes ist nur dann möglich, wenn der Pflegegrad erhöht wird. Das kann nur auf Antrag bei der Pflegekasse erfolgen. Wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen verändert haben, kann auf Antrag eine erneute Begutachtung erfolgen. Hierbei stuft der medizinische Dienst nach Aktenlage oder nach persönlichem Gespräch ein, ob Pflegegrad 2 noch ausreichend ist. Ergibt die Beurteilung eine Höherstufung, erhöhen sich automatisch auch die Zuschüsse und das Pflegegeld.

Gibt es Pflegegeld auf beim Aufenthalt im Krankenhaus?

Auch wenn die betroffene Person im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung untergebracht wird, kümmern Sie sich als Angehöriger noch immer liebevoll. Sie sprechen mit Ärzten und Pflegekräften, waschen Wäsche und kümmern sich um das mentale Wohl. Aus diesem Grund zahlt die Pflegekasse das bewilligte Pflegegeld bei Pflegegrad 2 in den ersten 28 Tagen eines Krankenhausaufenthalts weiter. Erst ab dem 29. Tag wird die Leistung ausgesetzt, bis die betroffene Person wieder in der heimischen Umgebung angekommen ist.

Wird erst während des Krankenhausaufenthalts klar, dass die Person künftig als pflegebedürftig einzuschätzen ist, muss das Krankenhaus die Pflegekasse darüber in Kenntnis setzen. Nur so wird eine rechtzeitige Beantragung von Pflegegeldern möglich.

Wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 2 – was steht Ihnen zu?

Zur Einstufung in Pflegegrad 2 wird vorausgesetzt, dass der tägliche Hilfsbedarf bei 180 Minuten liegt. Davon entfallen 120 Minuten auf die Grundpflege der Person selbst, die restliche Zeit wird für Arbeiten im Haushalt genutzt.

Die Zeiten können aufgestockt werden, wenn bei der pflegebedürftigen Person eine schwere Demenz diagnostiziert wurde. In diesem Fall bleibt die Einschätzung bei Pflegegrad 2, die Leistungen zur körperlichen Pflege werden aber erhöht.

Für Pflegesachleistungen (Besuch des professionellen Pflegedienstes) werden pro Monat 724 Euro bewilligt. Der ambulante Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab und kann beratend zur Seite stehen.

Wie viel Rente bei Pflegestufe 2 – was Sie erwarten können

Sie haben sich entschieden, Ihre Liebsten Zuhause zu pflegen und sind dafür beruflich kürzer getreten? Hier stellen Sie sich berechtigterweise die Frage, wie viel Rente bei Pflegestufe 2 überhaupt noch an Sie gezahlt wird. Immerhin fallen durch Ihre Aufwendungen die Zahlungen eines Arbeitgebers weg. Diese werden allerdings von verschiedenen Institutionen übernommen.

Ist die pflegebedürftige Person gesetzlich versichert, werden die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger von der Pflegekasse bezahlt. Wenn es sich um eine privatversicherte, pflegebedürftige Person handelt, zahlt das Versicherungsunternehmen die Rentenversicherungsbeiträge. Besteht Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen oder Beihilfen, übernehmen Dienstherren, Pflegekasse oder Beihilfestelle die Zahlungen.

Ihre Rente erhalten Sie in allen Fällen von der Krankenversicherungsanstalt. Die von Ihnen aufgewendete Zeit zur Pflege Ihrer Angehörigen wird Ihnen offiziell als Beitragszeit angerechnet. Wie hoch die Gesamtrente später ausfällt, hängt davon ab, welche Beitragshöhe die Pflegekasse entrichtet. Das ist wiederum abhängig von der Einstufung des Pflegegrads und der finanziellen Unterstützung.

Bei Pflegegrad 2 beträgt die Beitragsbemessungsgrundlage pro Monat (prozentual zur Bezugsgröße) 27 % bei Pflegegeldzahlungen, 22,95 % bei Kombinationsleistungen und 18,9 % bei Pflegesachleistungen.

Ansprüche bei Pflegegrad 2: Tages- und Nachtpflege:

Um die Pflege während des ganzen Tages sicherzustellen, werden Leistungen zur Tages- und Nachtpflege auf teilstationärer Basis gewährt. Der monatliche Leistungsbetrag beträgt bei Pflegegrad 2 689 €. Es handelt sich hierbei um ambulante Sachleistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld finanziert werden.

Anspruch auf Kurzzeitpflege nach Bedarf

In Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf professionelle Kurzzeitpflege. Infrage kommen solche Maßnahmen beispielsweise nach dem Aufenthalt im Krankenhaus, wenn eine Selbstpflege Zuhause (noch) nicht wieder möglich ist. Kurzzeitpflege findet in einem Pflegeheim statt und kann längstens 28 Tage betragen. Hierfür wird bei Pflegegrad 2 maximal 1.774 € Zuschuss geleistet.

Der Zeitraum kann sich auf acht Wochen mit einer Bezuschussung von 3.386 € erhöhen, sofern keinerlei Verhinderungspflege durch den Pflegedienst in Anspruch genommen wurde. Die pflegebedürftige Person erhält während der Kurzzeitpflege ein reduziertes Pflegegeld von 158 €. Das entspricht der Hälfte des in Pflegegrad 2 bezahlten Pflegegeldes von 316 €.

Pflegegrad 2 macht Verhinderungspflege möglich

Wie viel Pflegegeld Pflegegrad 2 mitbringt, ist nicht die einzige relevante Frage für pflegende Angehörige. Auch Verhinderungspflege ist ein wichtiges Thema, wenn die Angehörigen kurzfristig nicht abrufbar sind. Ob Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person spielt dabei keine Rolle. In Pflegegrad 2 gewährt die Pflegekasse einen jährlichen Zuschuss von 1.612 €. Der Zeitraum der Verhinderungspflege darf längstens 28 Tage betragen.

Wurde während des laufenden Jahres keine Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) genutzt, erhöht sich der Zuschuss zur Verhinderungspflege. Er beträgt in Pflegegrad 2 dann bis zu 2.418 € für längstens sechs Wochen pro Jahr.

Entlastungsleistungen bei festgestelltem Pflegegrad 2

Monatlich wird ein Entlastungsbetrag von 125 € durch die Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Betrags ist nicht von Pflegegrad 2 abhängig, er wird auch bei einer niedrigeren oder höheren Einstufung gewährt. Es handelt sich um eine zweckgebundene Zahlung, die für Betreuungsleistungen oder Ersatzleistungen genutzt werden kann. Hierzu gehören die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe zur geistigen und körperlichen Aktivierung oder auch diverse Leistungen durch Alltagsbegleiter und Pflegedienste.

Der Betrag kann erhöht werden, wenn die Pflegesachleistungen (Bereitstellung eines professionellen Pflegedienstes) nicht vollständig ausgenutzt werden. Bis zu 40 % der bereitgestellten 724 € können für Entlastungs- und Betreuungsleistungen genutzt werden. In Summe bedeutet das für Pflegegrad 2, dass bis zu 289,60 € pro Monat umgewandelt werden können.

Wohnraumanpassung – wie viel Geld bei Pflegegrad 2?

Um den Verbleib der pflegebedürftigen Person in den eigenen vier Wänden möglich zu machen, können Umbaumaßnahmen anstehen. Barrierefreies Wohnen ist im Alter sehr wichtig. Wie viel Geld bei Pflegegrad 2 für diesen Bereich gezahlt wird, hängt von den Bedürfnissen ab. Grundsätzlich kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 € für einmalige Umbaumaßnahmen beansprucht werden.

Hierzu gehören Leistungen wie die Installation eines Treppenlifts oder die Einrichtung eines barrierefreien Badezimmers. Sofern weitere Maßnahmen nötig werden, kann auf Einzelantrag weiteres Geld bereitgestellt werden.

Zieht die pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 in eine Pflege-Wohngruppe, bezuschusst die Pflegekasse das Vorhaben ebenfalls mit bis zu 4.000 €. Insgesamt können jeweils vier Bewohner einer solchen Wohngruppe einen Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 €, gesamt also 10.000 € beantragen. Monatlich wird weiterhin für jeden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 eine Zuschussleistung von 214 € gezahlt. Sie kann zur Beschäftigung einer Haushalts- oder Organisationshilfe genutzt werden.

Das Recht auf stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

In manchen Lebenssituationen ist der Verbleib in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich. Aber wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 2 für vollstationäre Pflege? Monatlich wird seitens der Pflegekasse ein Betrag von 770 € bereitgestellt. Das reicht nicht aus, um die Kosten für die stationäre Vollzeitpflege zu decken. Unabhängig von der Einstufung nach Pflegegrad müssen alle pflegebedürftigen Menschen im Pflegeheim einen Eigenanteil entrichten. Die Deckung der Gesamtkosten über die Pflegekasse ist nicht realisierbar.

FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad 2:

Was bedeutet Pflegestufe 2? Welche Beeinträchtigungen müssen für den Pflegegrad vorherrschen und welche Leistungen gibt es? Viele Fragen rund um Pflegegrad 2 stellen sich Angehörige und Betroffene immer wieder. Wir haben sie daher in einer übersichtlichen FAQ zusammengefasst, um schnelle und präzise Antworten zu geben.

Wie viel Rente bei Pflegestufe 2 – was bekomme ich?

Die Rentenleistung ist abhängig von den persönlichen Beitragszeiten. Pflegen Sie als berufstätige Person einen Angehörigen mit Pflegegrad 2, übernimmt die Pflegekasse Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Ist eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 möglich?

Anders als bei Pflegegrad 1 stehen bei Pflegegrad 2 Haushaltshilfe, ambulanter Pflegedienst und Betreuungsdienstleistungen im Fokus. Einen direkten Zuschuss für die Haushaltshilfe gibt es nicht. Da pro Monat ein Entlastungsbeitrag von 125 € gezahlt wird, kann dieser eingesetzt werden. Außerdem übernimmt der Pflegedienst einen Teil der anfallenden Arbeiten im Haushalt.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 2?

Einheitliche Geldleistungen können nicht pauschal vorausgesagt werden. Die Gesamtleistung ergibt sich aus der Addition aller Zuschüsse für Kurzeitpflege, Verhinderungspflege, Sachleistungen, Pflegegeld und Entlastungsbetrag.

Wie oft Duschen bei Pflegestufe 2?

Seit 2017 gibt es keine Tabellen mehr, wie hoch der Zeitaufwand für die betroffene Person tatsächlich sein muss. Wie häufig Körperpflege in Form von Duschen stattfindet, bespricht der Pflegedienst gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen.

Kann ein Transportschein bei Pflegegrad 2 beantragt werden?

Erst ab Pflegegrad 3 ist es möglich, einen Transportschein für den Transport zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu medizinischen Einrichtungen erstatten zu lassen. Bei Pflegegrad 2 sind noch keine Leistungen für Transporte vorgesehen. Der Entlastungsbeitrag kann jedoch hierfür genutzt werden.

Was steht mir bei Pflegestufe 2 alles zu?

Für Pflegegrad 2 sind verschiedene Sach- und Geldleistungen bewilligt worden. Dazu gehören: Pflegegeld, Zuschuss zur teilstationären und vollstationären Pflege, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Zuschüsse zum Hausnotruf, Wohngruppenzuschlag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Mein Angehöriger hat Pflegestufe 2 – wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Als pflegende Person müssen Sie mindestens 10 Stunden pro Woche mit Pflegeleistungen beschäftigt sein. Diese Zeit muss auf zwei unterschiedliche Tage der Woche aufgeteilt werden. Sie haben zusätzlich das Recht, Ihrem eigentlichen Beruf nachzugehen. Längstens sind hier pro Woche 30 Stunden erlaubt. Sollten Sie länger arbeiten, ist es möglich, dass die Pflegekasse Ihre Zuschüsse zur Rentenversicherung streicht.

Muss gezahltes Pflegegeld von der betroffenen Person versteuert werden?

In Deutschland muss auf fast jede Art von Einkommen Steuer bezahlt werden. Nicht so beim Pflegegeld, denn das ist laut Einkommenssteuergesetz vollständig steuerfrei.

Im Ernstfall nicht allein: Anlaufstellen finden und Beratung beanspruchen

Pflegegrad 2 bedeutet, dass die betroffene Person unter schweren Beeinträchtigungen im Alltag leidet und Unterstützung benötigt. Das kann für Angehörige eine enorme Mehrbelastung bedeuten. Es geht nicht nur um den körperlichen Aufwand, sondern auch um die mentale Verfassung. Bei Feststellung von Pflegegrad 2 steht Ihnen automatisch das Recht auf Beratung von Ihrer Pflegekasse zu. Sie können bereits zwei Wochen nach Antragstellung davon Gebrauch machen.

Viele caritative Vereine bieten überdies Selbsthilfegruppen und Gesprächsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Die Pflege eines Menschen ist eine Herzensangelegenheit. Nutzen Sie die Ihnen gebotenen Möglichkeiten als Betroffener oder als Angehöriger vollumfänglich, dafür sind Pflegekassen da!

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