2023-01-08

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungen

Wenn ein Mensch seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann, ist Hilfe von großer Wichtigkeit. Verständlicherweise möchten Sie für sich selbst und Ihre Liebsten nur das Beste. Um das auch wirklich zu realisieren, ist es wichtig zu wissen, welche Optionen überhaupt möglich sind.

Wurde eine Person in Pflegegrad 3 eingestuft, bestehen schwere Alltagseinschränkungen über einen langfristigen Zeitraum. Umso wichtiger ist es, dass alle möglichen Betreuungsleistungen und Gelder auch wirklich bei der betroffenen Person ankommen.

Was bedeutet Pflegegrad 3 per Definition?

Bis zum Jahr 2017 wurde die Pflegebedürftigkeit einer Person über fünf Pflegestufen eingeteilt. Seit 2017 wird der Hilfsbedarf hingegen mit den Pflegegraden 1, 2,3, 4 und 5 klassifiziert. Automatisch wurden alle Menschen mit einer vormals bestehenden Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 dem Pflegegrad 3 zugeordnet. Um bei der Beantragung von Pflegedienstleistungen in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, müssen schwere Beeinträchtigungen der Alltagskompetenzen und Fähigkeiten vorliegen. Es ist Grundvoraussetzung, dass diese Beschwerden mindestens sechs Monate oder länger bestehen.

Pflegestufe 3 Voraussetzungen – ab wann haben Sie Ansprüche?

Grundsätzlich können Sie oder Ihre Angehörigen bereits bei der ersten Antragstellung in Pflegegrad 3 eingeteilt werden. Es ist aber auch denkbar, dass sich ein vorheriger Pflegegrad erhöht, weil sich die Beschwerden verschlimmert haben. Die Antragstellung erfolgt immer bei der zuständigen Pflegekasse, unabhängig, ob es sich um einen Erstantrag oder einen Folgeantrag handelt. Sobald der Antrag gestellt wurde, stehen Betroffenen bei Pflegegrad 3 Geldleistungen und Sachleistungen zu.

Zur Feststellung des Pflegegrads nimmt der medizinische Dienst der Krankenkasse eine Überprüfung vor. Das kann durch einen Hausbesuch passieren, aber auch anhand der vorhandenen Krankenakten eingeschätzt werden. Hat ein Angehöriger beispielsweise einen schweren Schlaganfall erlitten und kann sich nicht mehr vollständig artikulieren, entscheiden meist die Akten. Es gibt exakte Richtlinien, unter welcher Voraussetzung Pflegegrad 3 bewilligt wird.

  • Möglichkeiten der Selbstversorgung: Mit 40 % Gewichtung ist dieser Bereich für die Einstufung in Pflegegrad 3 am wichtigsten. Ist die betroffene Person noch in der Lage, für sich selbst zu sorgen? Kann sie sich waschen, anziehen, Lebensmittel für sich zubereiten und Gefahren realistisch einschätzen? Je gravierender die Einschränkungen, desto höher die Punktzahl.

  • Mobilität: Mit nur 10 % Gewichtung wird der Bereich Mobilität gewertet. Hier geht es darum, wie selbstständig sich die begutachtete Person noch fortbewegen kann. Es wird auf Mobilität innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände geachtet. Können Treppen im Haus noch bewältigt werden? Ist das selbstständige Aufsuchen des Sanitärbereichs möglich?

  • Kommunikationsfähigkeiten und kognitive Einschränkungen: Mit einer Gewichtung von 15 % begutachtet der medizinische Dienst mögliche kognitive Einschränkungen und Schwierigkeiten bei der Kommunikation. Es kommt auf die örtliche und räumliche Orientierung des Betroffenen an und darauf, ob er seine Bedürfnisse und Wünsche noch adäquat kommunizieren kann.

  • Soziale Kontakte und Gestaltung des persönlichen Alltags: Auch diesem Bereich wird eine Gewichtung von 15 % zugesprochen. Ist die pflegebedürftige Person noch in der Lage, selbstständig einen strukturierten Alltag zu führen? Können Kontakte aufrechterhalten werden oder droht soziale Vereinsamung?

  • Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen: Viele Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen leiden auch unter psychischen Beschwerden. Bei Demenzerkrankten kann es zum Beispiel zu Aggressionen, autoaggressivem Verhalten und gefährdenden Situationen kommen. Mit einer Gewichtung von 15 % bewertet der medizinische Dienst auffällige Verhaltensweisen und psychisch relevante Beschwerden.

  • Bewältigung von Anforderungen durch Therapien und Erkrankungen: Weitere 20 % fallen dem Umstand zu, ob sich die betroffene Person selbstständig um durch Therapien nötige Anforderungen kümmern kann. Hierzu gehören beispielsweise die selbstständige Kontrolle der Blutzuckerwerte, Wechsel von Stomabeuteln, Verbandswechsel bei Verletzungen.

Welche Leistungen Pflegegrad 3 mit sich bringt

Welche Sachleistungen Pflegegrad 3 mit sich bringt, ist für Betroffene und ihre Angehörigen ebenso interessant wie die Pflegegrad 3 Geldleistung. Grundsätzlich steht der betroffenen Person Pflegegeld zu, es werden aber sehr viele weitere Sachleistungen und Zuschüsse gewährt. Nachfolgend ein kleiner Überblick:

Sachleistungen bei Pflegegrad 3

Anstelle von Pflegegeld kann eine mit Pflegegrad 3 eingestufte Person Sachleistungen beziehen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn keine pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen. In diesem Fall übernimmt ein professioneller Pflegedienst die notwendige Betreuung mehrmals täglich. Wie viel Geld bei Pflegegrad 3 ausgezahlt wird, hängt von der Art der Leistung ab. Wird das Pflegegeld direkt an die zu pflegende Person gezahlt, gibt es monatlich 545,00 €.

Werden Sachleistungen in Anspruch genommen, wird eine Summe von insgesamt 1.298,00 € gewährt, um den professionellen Pflegedienst bezahlen zu können. Es ist möglich, Sachleistungen und Geldleistungen miteinander zu kombinieren. Auch lässt sich der monatliche Zuschuss für die Pflege von Angehörigen erhöhen. Insgesamt können bis zu 40 % der Sachleistungen auch als Geldleistungen gewährt werden. Das bedeutet in der Praxis ein Plus von 519,20 € bei Verzicht auf einen Pflegedienst.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3 – teilstationär und vollstationär möglich:

Finanzielle Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 3 auch im Fall einer teilstationären Unterbringung. In der Praxis verbringen Sie oder Ihr Angehöriger den Tag in einer Einrichtung und die Nacht Zuhause. Vollstationäre Pflege hingegen sieht vor, dass der Betroffene komplett in eine Pflegeeinrichtung zieht und dort sein Leben verbringt.

Bei der Unterbringung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung werden bei Pflegegrad 3 1.298,00 € gewährt. Der Anspruch auf Pflegegeld erlischt durch die Inanspruchnahme nicht. Für die vollstationäre Pflege wird ein Gesamtbetrag von 1.262,00 € pro Monat bewilligt, der direkt als Kostenbeitrag für die Pflegeunterkunft gezahlt wird.

Pflegestufe 3 – wie viel Geld als Pflegegeld?

Betroffene in Pflegegrad 3 erhalten von der Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld ausgezahlt. Die Höhe ist unabhängig von der Art der Versicherung und beträgt bei Pflegegrad 3.545,00 €. Obwohl es nicht verpflichtend ist, wird das Pflegegeld in der Regel den pflegenden Angehörigen übergeben, als Lohn für ihre Mühen.

Muss die pflegebedürftige Person in ein Krankenhaus, wird für die ersten 28 Tage weiterhin das volle Pflegegeld überwiesen. Erst ab dem 29. Tag stellt die Pflegekasse die Leistung ein. Sobald der Empfänger seine Rehabilitation oder den Krankenhausaufenthalt beendet hat, nimmt die Pflegekasse die Zahlungen wieder auf.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 – der Standardbetrag wird gezahlt

Alle Pflegegrade ermächtigen die betroffene Person zum Empfang eines monatlichen Entlastungsbetrags. Die Höhe liegt bei 125 €. Hiervon kann beispielsweise eine Haushaltshilfe bei Pflegestufe 3 anteilig bezahlt werden. Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag für die Teilnahme an Selbsthilfegruppen, betreuten Alltagsbeschäftigungen oder Alltagsbegleitungen verwendet werden.

Der Entlastungsbetrag kann erhöht werden, wenn nur ein Teil der Pflegesachleistungen ausgeschöpft werden. Der nicht genutzte Betrag kann bis zu einer Höhe von 40 % für Aufwendungen im Haushalt eingesetzt werden. Auch hier ist etwa die Bezahlung einer Haushaltshilfe denkbar.

Einmalige Leistungen bei Pflegegrad 3

Neben laufender Leistungen zur Stabilisierung des Alltags und Sicherung der Lebensqualität gibt es einmalige finanzielle Hilfsmittel. Sie werden auf Antrag von der Pflegekasse bewilligt und sind zweckgebunden. Hierzu gehören:

  • Wohnraumanpassung: Pro Umbaumaßnahme, die in den eigenen vier Wänden vorgenommen werden muss, können bis zu 4.000 € bewilligt werden. Entsprechende Maßnahmen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

  • Anschubfinanzierung: Wenn mehrere Pflegebedürftige eine Pflege-WG gründen, ist pro Person eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2.500 € möglich.

  • Pflegekurs: Für pflegende Angehörige bietet die Pflegekasse die Möglichkeit, an kostenlosen Pflegekursen teilzunehmen. Träger dieser Kurse und ausführende Einrichtungen sind Nachbarschaftshilfen, Pflegedienste selbst und Volkshochschulen.

Pflegegrad 3: Wieviel Stunden arbeiten ist noch erlaubt?

Wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 3 geleistet werden, ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Stattdessen kommt es auf die Qualität der Pflege an. Diese Veränderung ist seit 2017 aktiv. Für den Gesetzgeber ist es wichtig, dass die zu pflegende Person optimal betreut wird und ihr Leben so nach besten Möglichkeiten führen kann.

Als pflegender Angehöriger stellen Sie sich womöglich die Frage, ob Sie bei Pflegegrad 3 eines Angehörigen überhaupt noch arbeiten können oder dürfen. Juristisch dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche Ihrem Beruf nachgehen, ohne dass der Anspruch auf Pflegegeld verlorengeht. Zuschüsse zur Rentenversicherung gehen außerdem verloren, wenn Ihre Arbeitszeit mehr als 30 Stunden/Woche beträgt.

In der Praxis ist es aber fast nicht möglich, bei alleiniger Betreuung einer Person mit Pflegegrad 3 tatsächlich noch einen 30-stündigen Job auszuüben. Es lohnt sich, kostenlose Pflegeberatungsstellen aufzusuchen und hier um Rat zu fragen. Denn im Mittelpunkt stehen natürlich Ihre Liebsten, die sich auch in häuslicher Pflege rundum wohlfühlen sollen.

Nicht mehr vermittelbar wegen Pflegegrad 3 – was bedeutet das für die Einkünfte

Das von der Pflegekasse bewilligte Pflegegeld fließt in aller Regel direkt in die Tasche der pflegenden Person. Immerhin wird erheblicher Aufwand betrieben, um die häusliche Pflege weiterhin durchzuführen. Diese Bemühungen weiß auch der Staat zu schätzen, der Pflegegeld nicht als Einkommen wertet. Das bedeutet, dass Sie als pflegende Person mit einem Angehörigen in Pflegegrad 3 weiterhin Leistungen wie Arbeitslosengeld I empfangen dürfen.

Leider handelt es sich hierbei aber um eine Theorie, denn für ALG I gibt es bestimmte Voraussetzungen. Eine davon ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Als pflegender Angehöriger einer Person mit Pflegegrad 3, wird hiervon aber nicht ausgegangen. Ähnliche Regelungen gelten auch für Hartz IV bzw. ALG II.

Im Einzelfall gibt es die Möglichkeit, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen. Die zwingend vorausgesetzte Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt kann auf verschiedene Weise ausgelegt werden. Womöglich müssen Sie zwar gelegentlich an Maßnahmen teilnehmen, werden aber aufgrund von Pflegegrad 3 und Ihren Bemühungen nicht voll in den Arbeitsmarkt integriert.

Kein Bezug von ALG I und ALG II möglich – was dann?

Voraussetzung für den Bezug von ALG II (und ALG I) ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. Ist das aufgrund des Pflegeaufwands nicht der Fall, können Sie keine Leistungen beziehen. Selbstverständlich müssen Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, daher steht Ihnen das Recht auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu.

Wenn Sie die Pflegetätigkeit nicht mehr ausüben, beispielsweise durch einen Umzug in vollstationäre Pflege, kann die Einstufung wieder verändert werden.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Pflegegrad 3

Es gibt manche Fragen, die sich betroffene Personen oder Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 3 immer wieder stellen. Wir möchten sie so kompakt und effizient wie möglich für Sie beantworten:

Wann erhalte ich welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3?

Alle oben genannten Zuschüsse, einmalige Finanzhilfen und Sachleistungen stehen Menschen mit Pflegegrad 3 zu. Stationäre Pflege kann dazu führen, dass kein Pflegegeld mehr an Angehörige gezahlt wird, auch wenn diese weiterhin im Dienste der betroffenen Person tätig sind. In diesem Fall werden die Leistungen der Pflegekasse direkt für die Unterkunft in einem Pflegeheim bereitgestellt.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Pflegegrad 3 wird direkt bei der Pflegekasse oder Krankenkasse gestellt. Es ist nicht nötig, den gewünschten oder selbst vermuteten Pflegegrad zu erwähnen. Die Einschätzung erfolgt durch Akteneinsicht oder einen Hausbesuch des medizinischen Diensts.

Ab welchen Zeitpunkt wird für Pflegegrad 3 Geld bezahlt?

Der Anspruch auf Pflegegeld und andere Leistungen besteht bei Pflegegrad 3 ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Es gibt keine rückwirkende Auszahlung von Leistungen, auch wenn rein medizinisch schon früher ein Pflegegrad möglich gewesen wäre.

Wird bei Pflegegrad 3 eine Haushaltshilfe gestellt?

Personen mit Pflegegrad 3 können viele Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr selbstständig ausüben. Ob Putzen, Kochen oder Einkäufe – die meisten Aufgaben werden von den Angehörigen übernommen. Eine Haushaltshilfe wird nicht automatisch gestellt. Der Entlastungsbetrag kann allerdings für derartige Dienstleistungen genutzt werden. Er beträgt pro Monat 125 €.

Habe ich mit Pflegegrad 3 Anspruch auf einen Hausnotruf?

Zur Absicherung und zur Entlastung von Angehörigen besteht bei Pflegegrad 3 Anspruch auf Zuschüsse zur Installation eines Hausnotrufs. Für den Betrieb gewährt die Pflegekasse pro Monat 25,50 € (bei Anbietern ohne Anbindung an die Pflegekasse liegt der Betrag bei 23,00 €). Der Hausnotruf ermöglicht es, über ein Armband oder eine fest installierte Anlage sofort in einer Notlage um Hilfe zu rufen. So können Angehörige entlastet werden, wenn sie etwa Einkäufe erledigen und die betroffene Person nicht betreuen können.

Woher bekomme ich bei Pflegegrad 3 Verbrauchsgüter zur Pflege?

Ob Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe – pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Hilfsmittel zum Verbrauch. Bis zu 40 € werden hierfür jeden Monat von der Pflegekasse bereitgestellt. Sie haben noch keinen Anbieter gefunden? Gern kümmern wir uns für Sie darum und beliefern Sie zuverlässig jeden Monat mit den benötigten Hilfsmitteln. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, so dass Sie keinerlei weitere Arbeit haben.

Pflegegrad 3 beantragen & bestmögliche Unterstützung nutzen

Ob für Sie als betroffene Person oder als Angehöriger – Pflegegrad 3 ist immer eine Herausforderung. Es ist der mittlere der fünf Pflegegrade und geht mit starken Beeinträchtigungen einher. Um das Leben dennoch in den eigenen vier Wänden gestalten zu können, entscheiden sich viele Angehörige für die Pflege ihrer Liebsten. Dabei entstehen körperliche, mentale und natürlich finanzielle Mehrbelastungen.

Die Pflegekasse hat die Aufgabe, Ihnen die Pflege bestmöglich zu erleichtern. Schon zwei Wochen nach der Antragstellung steht Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung für sich oder Ihre Angehörigen zu. Nutzen Sie dieses Angebot, denn manchmal sind die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten nicht so einfach auseinanderzuhalten.

Das trifft einmal mehr zu, wenn Pflegegrad 3 noch sehr neu für Sie ist. Mit entsprechender Beratung und den finanziellen Leistungen soll es möglich gemacht werden, dass Sie oder Ihre Liebsten so lange wie möglich in der heimischen Umgebung leben können.

Sie haben einen Pflegegrad?

Pflegebox im Wert von
bis zu 40€ kostenlos,
monatlich geliefert.