2023-01-10

Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Besonderheiten und Informationen

Pflegegrad 4 erhalten Personen mit schwersten Beeinträchtigungen bezüglich der eigenen Selbstständigkeit. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse bzw. der Krankenkasse. Sie selbst müssen sich nicht um die Einschätzung kümmern, das übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkasse für Sie.

Unter welcher Voraussetzung Pflegegrad 4 gewährt wird, welche Besonderheiten es gibt und was für Sie oder Ihre Angehörigen möglich ist, möchten wir für Sie so anschaulich wie möglich zusammenfassen.

Was bedeutet Pflegestufe 4?

Heute sprechen wir nicht mehr von Pflegestufen, sondern von Pflegegrad 4. Dieser wird dann festgestellt, wenn die betroffene Person unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leidet. Verglichen hierzu erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen.

Entschieden wird die Klassifizierung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Er nimmt einen Hausbesuch beim Betroffenen vor oder entscheidet anhand vorliegender Daten. Dabei kann es sich um Krankenakten handeln, aus denen eindeutig die Schwere der Beeinträchtigung hervorgeht. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punkteschemas. Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn die Gesamtpunktzahl zwischen 70 und 90 Punkten liegt.

Die folgenden Kriterien werden hierfür genutzt:

  • Fähigkeiten zur Selbstversorgung und Selbstständigkeit: 40 % der Gesamtbewertung entfallen auf diesen Lebensbereich. Es wird beurteilt, wie hilfsbedürftig die betroffene Person im Alltag ist und welches Maß an Selbstständigkeit vorherrscht.

  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: 20 % entfallen auf die Fähigkeit, eigene therapie- und krankheitsbedingte Anforderungen zu bewältigen. Hierbei wird bewertet, ob die betroffene Person ihre Verbände selbst wechseln, einen künstlichen Darmausgang selbst versorgen oder auch Blutzucker selbst messen kann.

  • Soziale Kontakte und Alltagsgestaltung: 15 % werden der Fähigkeit zur aktiven Gestaltung des Alltags und zur Pflege von Sozialkontakten zugeschrieben. Benötigen die Betroffenen Hilfe, um Kontakte zu anderen Menschen zu pflegen, fällt die Punktzahl höher aus.

  • Mobilität: Mit 10 % wird der Faktor Mobilität am geringsten bewertet. Hierbei kommt es darauf an, ob die pflegebedürftige Person selbstständig innerhalb des Hauses Treppen steigen und sich fortbewegen kann. Auch Mobilität außer Haus spielt eine (geringe) Rolle.

  • Kommunikative und kognitive Einschränkungen: 7,5 % Gewichtung entfallen auf die Fähigkeit des Betroffenen, sich kommunikativ mitzuteilen. Es wird beurteilt, ob die pflegebedürftige Person ihre eigenen notwendigen Bedürfnisse erkennen und mitteilen kann. Zur kognitiven Bewertung wird außerdem analysiert, ob das Verständnis für die eigene Situation vorhanden ist und ob Risiken sicher eingeschätzt werden können.

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ebenfalls 7,5 % der Bewertung beziehen sich auf psychologische Probleme, die immer wieder auftreten und Behandlungsbedarf mitbringen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Wahnvorstellungen handeln, die bei Demenz ein häufiges Thema sind.

Ab wann Pflegegrad 4 bei Demenz möglich ist

Seit 2017 haben sich die Möglichkeiten zur Erlangung von Pflegegrad 4 verändert. Nun ist es möglich, auch ohne körperliche Einschränkungen die nötige Hilfe zu erhalten. Kleiner Rückblick: Bis zur Einführung der Pflegegrade waren Menschen mit Demenz stark benachteiligt. Eine Pflegestufe konnte nur vergeben werden, wenn zusätzlich zur Demenz auch körperliche Einschränkungen vorlagen.

Eine zu pflegende Person wird bei Demenz immer dann Pflegegrad 4 zugeordnet, wenn die Punktzahl bei der Begutachtung zwischen 70 und 90 Punkten liegt. Besonderes Augenmerk liegt auf psychischen Problemlagen, kommunikativen Einschränkungen und Schwierigkeiten bei der Alltagsgestaltung. Die Pflegereform von 2017 hat damit das Leben für Erwachsene mit Demenz und deren Angehörigen stark verbessert.

Pflegegrad 4: Erhöhung auf Antrag möglich

Sie oder Ihr Angehöriger hatte bislang Pflegegrad 3, die Umstände haben sich aber verschlechtert? In diesem Fall lohnt es sich, den Pflegegrad noch einmal überprüfen zu lassen. Wenn die Kriterien passen, könnte die Pflegekasse auch nachträglich eine Hochstufung auf Pflegegrad 4 vornehmen. Leider ist die Zuordnung eines Pflegegrads nicht immer von Dauer.

Obwohl wir alles dafür geben, dass es den Liebsten gut geht, kann sich die Situation verschlimmern. Nutzen Sie daher die Ihnen von der Pflegekasse bereitgestellten Möglichkeiten, um bestmögliche Pflegeleistungen für sich und Ihre Angehörigen sicherzustellen. Die Antragstellung auf eine Neueinschätzung des Pflegegrads erfolgt formlos bei der Pflegekasse. In den meisten Fällen erfolgt eine neuerliche Begutachtung oder eine Feststellung nach Aktenlage.

Pflegestufe 4: Wie viel Geld erhalten Betroffene?

Welche Leistung Pflegegrad 4 mitbringt, hängt von der Art der Pflege ab. Grundsätzlich stehen aufgrund der schwersten Beeinträchtigungen im Lebensalltag sämtliche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Abweichungen gibt es nur, wenn bei Pflegegrad vier Heimkosten getragen werden. In diesem Fall entfällt im Rahmen der vollstationären Pflege der Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegegrad 4: Wie viel Geld müssen Betroffene vorlegen?

Die meisten von der Pflegeversicherung bereitgestellten Leistungen müssen nicht von der zu pflegenden Person vorgelegt werden. Da es sich hierbei um Beträge in vierstelliger Höhe handeln kann, wäre eine solche Maßnahme nicht zumutbar. Pflegedienste und Dienstleister können der Pflegekasse daher eine direkte Rechnung schneller.

Diesen Service bieten auch wir Ihnen an. Wir sind Ihr zuverlässiger Lieferant für Pflegehilfsmittel, für die von der Pflegekasse monatlich 40 € bereitgestellt werden. Um Ihre Zeit nicht übermäßig zu strapazieren, liefern wir Ihnen jeden Monat Ihre benötigten Utensilien nach Hause. Gern übernehmen wir außerdem die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Wir sind überzeugt, dass Sie schon angemessen Aufwendungen und Arbeit haben, denn Pflegegrad 4 ist nicht immer einfach.

Pflegesachleistungen: Pflegegrad 4 und die Nutzung eines Pflegediensts

Die Pflege von Angehörigen bringt körperliche und mentale Herausforderungen mit sich. Um für Entlastung zu sorgen, stellt die Pflegekasse Pflegesachleistungen in Aussicht. Hierbei handelt es sich um einen professionellen Pflegedienst, der die betroffene Person zeitweise Zuhause betreut. Seit dem 1. Januar 2022 werden pro Monat 1.693 € zur Verfügung gestellt.

Tipp: Wenn nicht alle Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 genutzt werden, können bis zu 40 % in Entlassungsgeld umgewandelt werden. In Summe ist es somit möglich, weitere 677,20 € für Betreuungsleistungen oder Entlastungsdienste zu nutzen. Hierunter fällt etwa die Beauftragung einer Gesellschafterin oder einer Haushaltshilfe.

Pflegegrad 4: Wie viel Stunden Pflege stehen Betroffenen zu?

Die Pflegeleistungen werden nicht mehr nach Stunden abgerechnet, seit 2017 spielt der tatsächliche Aufwand keine Rolle mehr. Somit geht es bei Pflegegrad 4 nicht um den Zeitaufwand in Minuten, sondern um einen angemessenen Pflegeplan. Der wird zwischen Pflegedienst und Angehörigen oder Betroffenem selbst vereinbart. Hier lässt sich dann auch festlegen, wie oft pro Woche geduscht werden soll und welcher Anteil der Zeit auf andere Bereiche wie Ernährung, Körperhygiene etc. entfällt.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4 – wie viel Geld zahlt die Kasse?

Als Entlastung für die Angehörigen wird Pflegegeld bei Pflegegrad 4 in Höhe von 728 € bezahlt. Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der betroffenen Person. In den meisten Fällen wird das Geld dann direkt an die pflegende Person weitergegeben. Es gibt dann auch keine Rolle mehr, ob bei Pflegestufe 4 Demenz vorliegt oder nicht. Die Zahlungen sind unabhängig von der Art der Erkrankung. Hier gab es bei den alten Pflegestufen Unterschiede, bis 2017 erhielten Betroffene mit Demenz ein reduziertes Pflegegeld.

Pflegegeld und Sachleistungen – Pflegegrad 4 Kombinationsleistung möglich

In vielen Fällen übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege, sind aber weiterhin auf einen professionellen Pflegedienst angewiesen. In diesem Fall kommt die Nutzung von Kombinationsleistungen in Betracht. Es wird ein reduziertes Pflegegeld bezahlt, gleichzeitig werden Sachleistungen gewährt. Die Höhe des Pflegegelds wird dabei prozentual zur Höhe der genutzten Sachleistungen reduziert.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4: Jährlicher Zuschuss für Betroffene

Nach einem Krankenhausbesuch kann es länger dauern, bis sich die betroffene Person wieder auf ihrem „alten Stand“ befindet. Wenn aus medizinischer Sicht keine Betreuung mehr erforderlich ist, werden Patienten regelmäßig nach Hause entlasten. Für Angehörige ist die Situation belastend, denn die Folgen des Krankenhausaufenthalts sind noch spürbar.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege ermöglicht Pflegegrad 4 einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Pflegeheim. Pro Jahr wird hierfür ein Betrag von 1.774 € seitens der Pflegekasse bereitgestellt. Kurzzeitpflege ist auch dann möglich, wenn der betreuende Angehörige Urlaub hat und keine Verhinderungspflege genutzt wird. Besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, wird dieser während der Kurzzeitpflege halbiert. Die Betroffenen erhalten dann von der Pflegekasse einen Betrag von 364 €.

Tipp: Wird im laufenden Jahr kein Gebrauch von der Möglichkeit der Verhinderungspflege gemacht, können bis zu 3.386 € für Kurzzeitpflege genutzt werden. Auf maximal acht Wochen lässt sich die vorübergehende Betreuung in einem Pflegeheim erweitern.

Verhinderungspflege: Pflegegrad 4 ermöglicht bis zu sechs Wochen Hilfe

Manchmal kommt es vor, dass Angehörige selbst erkranken oder für einen gewissen Zeitraum nicht verfügbar sind. Bei Pflegegrad 4 stellt die Pflegekasse für diesen Fall ein Budget von 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Genutzt werden kann die Verhinderungspflege maximal sechs Wochen lang. Übernimmt ein weiterer naher Angehöriger für die Zeit des Ausfalls die Pflegeleistungen, reduziert sich der bereitgestellte Betrag auf maximal 1.092 € pro Jahr.

Eine Erhöhung des Betrags ist dann möglich, wenn die gewährte Kurzzeitpflege nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall lassen sich 50 % des Anspruchs auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege aufwenden. Das bedeutet bei Pflegegrad 4 eine Erhöhung um 806 €.

Tagespflege-Leistungen: Pflegegrad 4 ermöglicht tägliche Betreuung

Um Angehörige zu entlasten, kann die Nutzung von kombinierter Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4 hilfreich sein. Tagespflege bedeutet, dass die betroffene Person am Tag in einer Einrichtung betreut wird, die Nacht aber Zuhause verbringt. Die Nachtpflege kommt zum Einsatz, wenn die pflegebedürftige Person nachts besonders viel Aufmerksamkeit braucht oder die Angehörigen beispielsweise in der Nacht nicht pflegen können. In diesem Fall wird der Tag Zuhause verbracht. Zusätzlich zum Pflegegeld wird bei Pflegegrad 4 ein Zuschuss in Höhe von 1.612 € bezahlt.

Anteilige Kosten für das Pflegeheim bei Pflegegrad 4

Nicht nur die Pflege durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst steht Betroffenen bei Pflegegrad 4 zu. Stattdessen ist es außerdem möglich, dass die Patienten dauerhaft stationär gepflegt werden. Für die vollstationäre Pflege werden hierfür monatlich 1.775 € bereitgestellt. Der Eigenanteil muss von der zu pflegenden Person selbst entrichtet werden. In den meisten Fällen reicht der bereitgestellte Betrag nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim vollständig zu begleichen. In diesem Fall muss auch die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden. Durchschnittlich betragen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim zwischen 2.500 und 3.000 € pro Monat.

Können Pflegebedürftige bei Pflegegrad 4 eine Haushaltshilfe zugeteilt bekommen?

Es ist nicht einfach, mit schwersten Beeinträchtigungen all die Alltagsaufgaben zu erledigen. In vielen Fällen ist es schlichtweg unmöglich, sodass Angehörige neben der körperlichen Pflege auch diese Aufgaben übernehmen. Der Wunsch nach einer Haushaltshilfe ist nachvollziehbar, die Kosten dafür werden von der Pflegekasse allerdings nicht übernommen.

Stattdessen wird ein pauschaler Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € bereitgestellt. Er kann genutzt werden, um beispielsweise eine Reinigungskraft oder eine Alltagshilfe zu engagieren. Alternativ hierzu kann der Entlastungsbetrag auch zur Zahlung von Diensten eines Pflegediensts, für Kurzzeitpflege oder für Tages- und Nachtpflege verwendet werden.

Der Hausnotruf als Entlastung für die Angehörigen

Die Sorgen sind stetiger Begleiter, wenn eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt. Nicht immer ist es möglich, 24 Stunden am Tag an der Seite des Betroffenen zu bleiben. Bei Pflegegrad 4 kann es schnell zu einer Notsituation kommen, die rasches Eingreifen erforderlich macht. Um Angehörige zu entlasten, wird ein monatlicher Zuschuss für einen Hausnotruf bezahlt. Dieser beträgt 23 € pro Monat. Es kann eine Erhöhung auf 25,50 € erfolgen, wenn der Anbieter des Hausnotrufs einen direkten Vertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat. Zusätzlich können die Kosten für die Installation einmalig von der Pflegekasse übernommen werden.

Gründung einer Wohngruppe bei Pflegegrad 4

Gemeinsam sind wir weniger allein! Bei einem bestehenden Pflegegrad 4 ist es unmöglich geworden, den Alltag allein zu bestreiten. Stärken und Schwächen sind aber bei jedem Betroffenen vorhanden. Um soziale Einsamkeit zu verhindern und einander zu unterstützen, ist die Gründung einer Pflege-WG möglich. Die Pflegekasse unterstützt das Vorhaben und stellt jeden Monat 214 € bereit. Diese können dafür verwendet werden, eine Organisationshilfe für die Pflege-WG zu engagieren.

Darüber hinaus wird eine Anschubfinanzierung gewährt. Die Summe beträgt 2.500 € und kann für jede zu pflegende Person mit Pflegegrad 4 oder niedriger gewährt werden. So soll es ermöglicht werden, dass die neue Wohngruppe optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner eingerichtet wird.

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4 – was bezahlt die Pflegekasse?

Es gibt Hindernisse innerhalb der eigenen vier Wände, die nicht zu bewältigen sind. Dann braucht es einen Treppenlift, eine ebenerdige Dusche oder einen barrierefreien Wohnraum. Für solche Umbaumaßnahmen zahlt die Pflegekasse anteilige Zuschüsse. Pro Baumaßnahme können bis zu 4.000 € gewährt werden. Diese sind zweckgebunden und dienen ausschließlich der Wohnraumanpassung an die festgestellten Bedürfnisse der zu pflegenden Person.

Die Übersicht: Was wird bei Pflegegrad 4 bezahlt?

Ziemlich viele unterschiedliche Beträge können Betroffene mit Pflegegrad 4 von der Pflegekasse erhalten. Einige davon werden monatlich gezahlt, andere nur einmalig. Zur besseren Übersicht kommt hier noch einmal eine schnelle Zusammenfassung:

Monatlich gezahlte Leistungen der Pflegekasse:

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 4 in Höhe von 728 €

  • Zuschüsse zur teilstationären Pflege in Höhe von 1.612 €

  • Zuschüsse zur vollstationären Pflege in Höhe von 1.775 €

  • Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 €

  • Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €

  • Zuschuss für den Hausnotruf in Höhe von 23 € (25,50 € je nach Anbieter)

  • Wohngruppenzuschuss für Pflege-WGs in Höhe von 214 €

  • Pflegehilfsmittel und Verbrauchsgüter in Höhe von 40 €

Jährlich gezahlte Leistungen der Pflegekasse:

  • Bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr: 1.774 €

  • Bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr: 1.612 €

  • Verhinderungspflege durch nahestehende Angehörige pro Jahr: 1.092 €

Auf Antrag einmalig gewährte Leistungen:

  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.000 € (pro Maßnahme)

  • Zuschüsse zur Anschubfinanzierung einer Pflege-WG in Höhe von einmalig 2.500 €

Nicht allein bleiben: Pflegeberatung bei Pflegegrad 4 besonders wichtig

Pflegegrad 4 ist für die Betroffenen ebenso herausfordernd wie für Angehörige. Zu den von der Pflegekasse bereitgestellten Leistungen gehört der Anspruch auf Pflegeberatung. Sie können zwei Wochen nach Antragstellung bereits einen ersten Termin vereinbaren. Zu diesem Zeitpunkt wissen Sie oder Ihre Angehörigen wahrscheinlich noch nicht, welche Möglichkeiten Ihnen Pflegegrad 4 bringt. Die Pflegeversicherung entscheidet selbst, ob Ihnen eine professionelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse selbst zugeordnet wird oder ob Sie einen Gutschein erhalten. Letzterer ermächtigt Sie dazu, bei karitativen Einrichtungen, bei Nachbarschaftshäusern oder bei einem ambulanten Pflegedienst eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad 4

Die Einstufung in Pflegegrad 4 lässt viele Fragen entstehen. Informationen sind wichtig, damit Sie all Ihre Rechte kennen und für sich nutzen können. Deswegen beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen noch einmal schnell und kompakt.

Pflegegrad 4 – was ist die zumutbare Arbeitszeit bei Leistungen nach dem SGB?

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und zeitgleich Leistungen nach dem SGB II empfangen, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Arbeitslosengeld I und II erhalten Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei Angehörigen mit Pflegegrad 4 ist keine Arbeitsaufnahme mehr zumutbar, sodass Ihre Ansprüche erlöschen. Sie können allerdings sogenanntes Sozialgeld beantragen, das in der gleichen Höhe gezahlt wird.

Wird Pflegegeld auch bei vollstationärer Pflege gezahlt?

Viele Menschen mit Pflegegrad 4 entscheiden sich früher oder später für einen Umzug ins Pflegeheim. Die Kosten werden anteilig von der Pflegekasse übernommen. Sämtliche andere Zuschüsse, wie beispielsweise das Pflegegeld, fallen dann weg.

Wie oft kommt Pflegedienst bei Pflegegrad 4?

Auch wenn keine klassische Minutenpauschale mehr vorhanden ist, lässt sich der Zeitaufwand bei Pflegegrad 4 zwischen 180 und 300 Minuten täglich einordnen. Der Pflegedienst kommt in der Regel mindestens 2 x pro Tag, in Absprache mit den Angehörigen. Es können auch andere Rhythmen festgelegt werden, wenn zum Beispiel nur zwei Tage der Woche nicht von den Angehörigen abgedeckt sind.

Bekommen Menschen mit Demenz bei Pflegegrad 4 ebenfalls Pflegegeld?

Nach der Pflegereform von 2017 steht nun auch Menschen mit Demenz ein Anspruch auf Pflegegeld zu. Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien, kognitive Einschränkungen werden dazugezählt.

Pflegegrad 4 beantragen & die nötige Unterstützung erhalten

Die Pflegekasse muss dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Pflegegrad 4 in all ihren Alltagsaufgaben unterstützt werden. Dafür stehen viele Zuschüsse zur Verfügung. Gern möchten auch wir Ihren Alltag etwas erleichtern. Bei uns erhalten Sie Ihre monatliche Pflegebox mit Verbrauchsgütern, auf die Sie ein Anrecht haben.

Ob Handschuhe, Mundschutz oder Flächendesinfektion, Hygiene spielt bei der Pflege eine wichtige Rolle. Nutzen Sie all Ihre Möglichkeiten aus, um Ihre eigene Pflege oder die eines Angehörigen so komfortabel wie möglich zu gestalten.

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