Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, dem stehen jährlich 1.500 Euro Entlastungsgeld zu. Das Problem: Viele wissen nicht, wie sie das Geld nutzen können oder vergessen den Stichtag. Für 2024 läuft die Frist am 30. Juni ab.
Jeden Monat haben Pflegebedürftige Anspruch auf 125 Euro (2024) beziehungsweise 131 Euro (seit 2025). Dieses Geld soll Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person stärken. Doch Achtung: Die Pflegekasse zahlt nicht vorab, sondern erst nach Vorlage von Rechnungen.
Zunächst müssen Sie die Leistung selbst bezahlen und bekommen das Geld später zurück. Wichtig dabei: Der Anbieter muss in Ihrem Bundesland offiziell anerkannt sein. Viele Dienstleister rechnen mittlerweile direkt mit der Pflegekasse ab - dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Fragen Sie einfach nach einer Abtretungserklärung.
Übrigens: Rechnungen können Sie noch bis zu vier Jahre später einreichen, auch wenn die Leistung vor dem 30. Juni stattgefunden haben muss.
Die Möglichkeiten sind vielfältiger, als viele denken:
Sogar pflegende Angehörige können sich eine Auszeit gönnen: Während sie im Urlaub sind, übernimmt eine Kurzzeitpflege-Einrichtung die Betreuung - bezahlt wird über den Entlastungsbetrag.
Der Sozialverband VdK schätzt, dass jährlich zwölf Milliarden Euro ungenutzt bleiben. Zwei Hauptgründe:
Erstens: Unwissen. Viele Betroffene kennen ihre Möglichkeiten nicht oder denken, nur große Pflegedienste kämen infrage.
Zweitens: Mangelnde Angebote. Besonders auf dem Land finden weniger als die Hälfte der Pflegebedürftigen einen Platz in der Tages- oder Kurzzeitpflege oder einen ambulanten Dienst.
Direkte Abrechnung nutzen: Fragen Sie bei Dienstleistern nach einer Abtretungserklärung. Dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und das Geld später zurückfordern.
Guthaben prüfen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und lassen sich Ihr aktuelles Guthaben mitteilen. Oft ist mehr Geld verfügbar, als gedacht.
Kleine Beträge nutzen: Auch für kleinere Hilfsleistungen wie Einkaufsbegleitung oder Haushaltshilfe können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.
Rechtzeitig planen: Für 2025 haben Sie wieder 131 Euro monatlich zur Verfügung. Planen Sie frühzeitig, wie Sie diese am besten nutzen.
Rufen Sie noch heute Ihre Pflegekasse an und fragen nach Ihrem aktuellen Guthaben. Selbst kleine Beträge lohnen sich - und Zeit haben Sie nur noch bis Montag.
Gilt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade? Ja, alle Pflegegrade von 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag.
Was passiert mit ungenutztem Geld? Nicht genutztes Geld aus dem Vorjahr verfällt, wenn es bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht eingesetzt wird.
Können auch Angehörige als Dienstleister abrechnen? Nein, Angehörige können nicht direkt über den Entlastungsbetrag abrechnen. Es müssen anerkannte Dienstleister sein.
Wo finde ich anerkannte Anbieter? Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region zur Verfügung stellen.