2025-09-03

Pflegebegutachtung steht an? So bereiten Sie sich richtig vor

Pflegebegutachtung steht an? So bereiten Sie sich richtig vor

Wenn im Alltag plötzlich vieles schwerfällt – beim Aufstehen, Waschen oder Einkaufen – ist es oft Zeit für einen Antrag auf Pflegegrad. Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) und kündigt einen Begutachtungstermin an. Dieser entscheidet darüber, ob ein Pflegegrad vergeben wird – und in welcher Höhe Sie Leistungen wie Pflegegeld, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. die Pflegebox) oder einen Pflegedienst erhalten.

Damit bei der Begutachtung nichts schiefgeht, ist eine gute Vorbereitung wichtig.


Was macht der Gutachter beim Termin?

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft vor Ort, wie selbstständig die betroffene Person im Alltag noch ist. Dabei geht es nicht um Diagnosen, sondern um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Bewertet werden sechs Lebensbereiche (Module):

  1. Mobilität – z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  2. Kognitive Fähigkeiten & Kommunikation – z. B. Orientierung, sich mitteilen
  3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. Unruhe, Aggressivität, Ängste
  4. Selbstversorgung – z. B. Waschen, Anziehen, Essen
  5. Umgang mit Medikamenten & Therapien – z. B. Einhalten von Arztanweisungen
  6. Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte – z. B. Tagesstruktur, Gespräche, Freizeit

Aus allen Bereichen wird ein Gesamtpunktwert ermittelt. Je höher dieser ausfällt, desto höher ist der Pflegegrad (1 bis 5).


Wie kann man sich gut vorbereiten?

Viele Menschen unterschätzen oder überschätzen ihre Einschränkungen beim Gutachterbesuch. Deshalb ist eine realistische und ehrliche Vorbereitung entscheidend.

✔ Pflegetagebuch führen

Notieren Sie über mindestens 7 Tage, wobei Hilfe benötigt wird. Beispiel:
🕘 08:00 Uhr – Hilfe beim Aufstehen, Anziehen, Zähneputzen
🕙 10:00 Uhr – Unterstützung beim Tabletteneinnehmen
🕓 16:00 Uhr – Begleitung beim Spazierengehen

✔ Wichtige Unterlagen bereithalten

  • Arztbriefe & Krankenhausberichte
  • Medikamentenpläne
  • Hilfsmittelverordnungen (z. B. Rollator, Inkontinenzprodukte)
  • Pflegeprotokolle oder Berichte vom Pflegedienst
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)

✔ Keine falsche Scham

Versuchen Sie nicht, besonders „fit“ zu wirken. Der Gutachter kann Hilfsbedarf nur dann erfassen, wenn er offen und realistisch geschildert wird. Gleichzeitig sollten Probleme nicht übertrieben dargestellt werden.

Tipp: Eine vertraute Person (z. B. Tochter oder Ehepartner) kann beim Termin dabei sein und ergänzen.


Was passiert nach dem Termin?

Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und leitet es an die Pflegekasse weiter. Diese trifft dann eine Entscheidung zum Pflegegrad – innerhalb von 25 Arbeitstagen. Das Gutachten kann angefordert und eingesehen werden.

Was tun bei Ablehnung?

Wurde kein oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, können Sie Widerspruch einlegen – schriftlich und innerhalb von einem Monat. In vielen Fällen führt dies zu einer neuen Begutachtung oder Korrektur.


Unsere Empfehlung

Bereiten Sie sich gemeinsam mit Ihren Angehörigen auf die Pflegebegutachtung vor – und lassen Sie sich nicht verunsichern. Viele Menschen erhalten erst im zweiten Anlauf den passenden Pflegegrad.

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