Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind unzufrieden mit dem Pflegegrad, den der Medizinische Dienst (MD) festgelegt hat. Doch wie legt man Widerspruch ein – und lohnt sich das überhaupt?
Ein neues digitales Tool der Verbraucherzentrale gibt jetzt eine klare Orientierung und hilft ganz konkret weiter.
Der bekannte Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale wurde um eine neue Funktion erweitert: Nach der Eingabe der individuellen Einschränkungen vergleicht das Tool den errechneten Pflegegrad mit dem tatsächlichen Bescheid der Pflegekasse.
Ergebnis abweichend? Dann erstellt das System automatisch ein passendes Widerspruchsschreiben, das Sie direkt an Ihre Pflegekasse schicken können.
So hilft der Rechner nicht nur beim Widerspruch, sondern auch bei der realistischen Einschätzung der eigenen Pflegesituation.
Der Rechner orientiert sich an den offiziellen Begutachtungskriterien des SGB XI und erfasst den Pflegebedarf in sechs Modulen:
Aus diesen Angaben wird ein Punktwert (0–100) errechnet, aus dem sich der empfohlene Pflegegrad ableiten lässt.
Punktzahl | Pflegegrad |
---|---|
< 12,5 | Kein Pflegegrad |
12,5–<27 | Pflegegrad 1 |
27–<47,5 | Pflegegrad 2 |
47,5–<70 | Pflegegrad 3 |
70–<90 | Pflegegrad 4 |
90–100 | Pflegegrad 5 |
Eine fehlerhafte Einstufung kann viele Gründe haben: Zeitdruck bei der Begutachtung, unklare Angaben im MD-Gespräch oder fehlende Informationen im Antrag. Gerade bei unsichtbaren Erkrankungen oder Demenz werden Einschränkungen oft unterschätzt.
Das neue Tool schafft hier Abhilfe – sachlich, neutral und ohne Kosten.
Das Projekt wird im Rahmen des „Wirtschaftlichen Verbraucherschutzes“ vom Bundesministerium der Justiz gefördert und richtet sich gezielt an pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen mit der Pflegegrad-Einstufung unzufrieden sind, probieren Sie den Pflegegradrechner mit Widerspruchsservice aus. So wissen Sie in wenigen Minuten, ob ein Widerspruch sinnvoll ist – und haben das passende Schreiben gleich zur Hand.
Zum Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale →
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
Nach Zugang des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Kostet die Nutzung des Tools etwas?
Nein, das Angebot ist kostenfrei und unabhängig.
Kann ich den Widerspruch auch ohne Anwalt einlegen?
Ja. Mit dem automatisch erstellten Schreiben brauchen Sie keine rechtliche Unterstützung.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Die Pflegekasse prüft den Fall erneut, oft mit einem zweiten Gutachten durch den MD. In vielen Fällen führt das zu einer besseren Einstufung.