17.09.2026

Hausnotruf Kostenübernahme: Das übernimmt die Pflegekasse

Dekorative Titelkarte zur Kostenübernahme des Hausnotrufs

Ja, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruchsgrundlage ist § 40 Absatz 1 SGB XI. Die Voraussetzungen greifen nur zusammen: mindestens Pflegegrad 1, häusliche Pflege, ganz oder über weite Teile des Tages allein lebend und außerstande, in einer Notlage mit einem handelsüblichen Telefon Hilfe zu rufen. Sind sie erfüllt, zahlen Sie für Gerät, Anschluss und Notrufzentrale nichts dazu, sofern Ihr Anbieter einem der bundesweiten Hausnotrufverträge beigetreten ist. Nur Zusatzleistungen wie ein Schlüsselservice bleiben meist Ihre eigene Sache.


Kurz gesagt:

  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt und in einer Notlage nicht selbst telefonisch Hilfe holen kann – beide Punkte müssen zusammen vorliegen.

  • Die Pflegekasse zahlt seit dem 1. April 2026 bundeseinheitlich 27,00 € netto im Monat für die Basisversorgung; Zusatzleistungen wie ein Schlüsselservice sind selbst zu tragen.

  • Der Antrag läuft über den Anbieter, den Kostenvoranschlag und die Bewilligung durch die Pflegekasse; nach § 40 Absatz 7 SGB XI muss die Kasse binnen drei Wochen entscheiden.

  • Ein seriöser Anbieter weist den Beitritt zum Hausnotrufvertrag nach, bietet ein im Hilfsmittelverzeichnis gelistetes Gerät an und ist rund um die Uhr erreichbar.


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Inhaltsverzeichnis

Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme beim Hausnotruf?

Der Hausnotruf gilt rechtlich als technisches Pflegehilfsmittel und ist in der Produktgruppe 52 des Hilfsmittelverzeichnisses eingeordnet. Diese Einstufung ist der Grund, warum die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zahlt. Wie bei Pflegehilfsmitteln generell braucht es keine ärztliche Verordnung, das Gerät gilt allein aufgrund der Pflegesituation als notwendig.

Das Hilfsmittelverzeichnis knüpft die Versorgung an drei Bedingungen, die zusammen vorliegen müssen: Die pflegebedürftige Person lebt allein oder über weite Teile des Tages allein, sie kann mit einem handelsüblichen Telefon in einer Notsituation keinen Hilferuf absetzen, und aufgrund des Krankheits- oder Pflegezustandes ist jederzeit mit einer solchen Notsituation zu rechnen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn jemand im Haushalt lebt, der wegen eigener Beeinträchtigungen selbst keinen Notruf absetzen kann. Der Anspruch gilt außerdem nur für die häusliche Pflege.

Entscheidend ist daneben der Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 reicht aus, ein höherer Grad ist nicht erforderlich. Das überrascht viele Angehörige, die annehmen, ein Hausnotruf sei erst ab Pflegegrad 3 oder 4 sinnvoll.

Typische Situationen, in denen die Kasse den Bedarf anerkennt:

  • Alleinlebende Senioren ohne tägliche Betreuung vor Ort

  • Sturzgefährdete Personen nach Klinikaufenthalt oder Operation

  • Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder Diabetes, bei denen akute Notfälle drohen

  • Angehörige, die tagsüber arbeiten und die pflegebedürftige Person zeitweise allein lassen müssen

Bei schwerer Demenz kann die Situation anders liegen, hier reicht ein einfacher Notrufknopf oft nicht mehr aus, weil die Betroffenen ihn im Ernstfall nicht mehr bedienen können. Ohne Pflegegrad geht es dagegen auch über das Sozialamt nicht: Die Hilfe zur Pflege nach §§ 61, 63 SGB XII setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Wer nicht pflegeversichert ist oder nie einen Antrag bei einer Pflegekasse gestellt hat, kann den Pflegegrad allerdings vom Sozialamt selbst feststellen lassen (§ 62 SGB XII).

Wie funktioniert ein Hausnotruf und was gehört zur Basisversorgung?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus drei Teilen: einer Basisstation, einem tragbaren Sender (Armband oder Kette) und der Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Drückt die betroffene Person den Knopf, meldet sich die Zentrale über die Basisstation und leitet je nach Lage Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst ein.

Bei der Anschlussart gibt es zwei Wege. Klassische Systeme laufen über die Festnetzsteckdose (TAE-Anschluss), modernere Varianten funktionieren mobilfunkbasiert und damit unabhängig vom Festnetz. Wer keinen Festnetzanschluss mehr hat, sollte gezielt nach der mobilfunkbasierten Variante fragen.

Zur Basisleistung, die der Anbieter im Rahmen der Kostenübernahme erbringt, zählen:

  • Bereitstellung eines betriebsbereiten Geräts als Leihgerät

  • Einweisung in die Bedienung bei der Installation

  • Laufende Wartung und technische Störungsbehebung

  • Austauschgerät bei Defekt, ohne zusätzliche Kosten

Profi-Tipp: Fragen Sie den Anbieter direkt, ob er die Installation selbst übernimmt oder einen Techniker schickt. Seriöse Vertragspartner der Pflegekasse erledigen das meist innerhalb weniger Tage nach Bewilligung, ohne dass Sie sich um Kabel oder Konfiguration kümmern müssen.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Hausnotruf?

Die Pflegekasse zahlt für die Basisversorgung eine monatliche Pauschale. Seit dem 1. April 2026 beträgt sie nach der Preisvereinbarung der bundesweiten Hausnotrufverträge 27,00 € netto pro Monat, zuvor waren es 25,50 €. Eine zusätzliche Pauschale für Anschluss oder Ersteinweisung gibt es nicht: Mit der Vergütung sind laut Vertrag alle Leistungen abgegolten, also auch Beratung, Installation, Einweisung, regelmäßige Testauslösungen und Wartung. Weil die Verträge der GKV-Spitzenverband für alle Pflegekassen schließt, ist der Satz bundeseinheitlich.

Zum Vergleich: Am freien Markt liegen die Grundgebühren für einen Basis-Hausnotruf in derselben Größenordnung; Zusatzoptionen kosten in der Regel 10 bis 30 € monatlich mehr. Ist die Pauschale netto abgerechnet, kommt beim Anbieter je nach Umsatzsteuerpflicht noch die Mehrwertsteuer hinzu – für Sie als Versicherten ändert das nichts, die Kasse trägt den Betrag.

Entscheidend für Sie als Versicherten ist die Abrechnungsart. Ist der Anbieter einem der bundesweiten Hausnotrufverträge beigetreten, rechnet er direkt mit der Kasse ab. Einen gesonderten Vertrag mit Ihrer konkreten Pflegekasse braucht er dafür nicht. Für die Basisversorgung entsteht kein Eigenanteil, das Geld fließt zwischen Anbieter und Kasse, ohne dass Sie in Vorleistung gehen. Auch die sonst übliche Zuzahlung für technische Pflegehilfsmittel von zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel, fällt hier nicht an: Sie gilt nach § 40 Absatz 3 SGB XI nicht, wenn das Gerät leihweise überlassen wird – und das Hausnotrufgerät bleibt Eigentum des Anbieters.

Anders sieht es bei Zusatzleistungen aus. Dazu zählen typischerweise:

  • Schlüsselhinterlegung oder Schlüsselservice für den Rettungsdienst

  • Tägliche Kontrollanrufe zusätzlich zum reinen Notrufknopf

  • Mobiler Notruf für unterwegs statt nur in der Wohnung

  • Ein zweites Gerät, etwa für Partner oder ein größeres Haus

Diese Extras zahlen Sie selbst, sie gehören nicht zur Basisversorgung. Beim mobilen Notruf lohnt eine Unterscheidung: Ein Hausnotrufsystem nach Produktart 52.40.01.1 besteht aus einer stationären Basisstation und einem Funksender für die Wohnung – für unterwegs ist es nicht vorgesehen. GPS-gestützte Geräte sind ein eigenes Pflegehilfsmittel (52.40.03.0) und nur bei einer Beeinträchtigung der örtlichen Orientierung außerhalb der Wohnung vorgesehen; im Hilfsmittelverzeichnis ist dort derzeit kein Produkt gelistet. Wichtig außerdem: Der Anbieter muss Sie nachweislich darüber informieren, dass eine Versorgung ohne Mehrkosten möglich ist. Lassen Sie sich das mehrkostenfreie Angebot zeigen, bevor Sie ein Paket mit Extras unterschreiben.

Wie stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme?

Der Weg zur Kostenübernahme läuft in einer festen Reihenfolge ab, und Sie müssen dabei nicht alles allein erledigen.

  1. Anbieter kontaktieren: Wählen Sie einen Anbieter mit Versorgungsvertrag und lassen Sie sich beraten.

  2. Kostenvoranschlag einholen: Der Anbieter erstellt einen Kostenvoranschlag, oft als elektronischen Kostenvoranschlag (eKV).

  3. Antrag bei der Pflegekasse einreichen: Häufig übernimmt der Anbieter das Ausfüllen und die Einreichung für Sie.

  4. Bewilligung abwarten: Die Kasse prüft Pflegegrad und Bedarf und entscheidet über die Kostenübernahme.

  5. Installation im Haushalt: Nach Bewilligung liefert und installiert der Anbieter das Gerät.

Der elektronische Kostenvoranschlag gilt in der Praxis als Beschleuniger, weil er den Papierkram zwischen Anbieter und Kasse digital abwickelt. Für die Bearbeitung gibt es seit 2026 eine harte Frist: Nach § 40 Absatz 7 SGB XI muss die Pflegekasse spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, fünf Wochen, wenn sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst beteiligt. Teilt sie Ihnen nicht rechtzeitig schriftlich einen hinreichenden Grund für die Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt. Diese Genehmigungsfiktion greift allerdings nicht, solange noch gar keine Pflegebedürftigkeit festgestellt ist – klären Sie den Pflegegrad also zuerst.

Lehnt die Kasse ab, lohnt sich ein Widerspruch, idealerweise mit einer kurzen ärztlichen Stellungnahme zur Notwendigkeit. Ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe hilft bei Formulierung und Fristen, oft kostenlos. Ohne Pflegegrad bleibt nur die private Finanzierung: Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII setzt ebenfalls mindestens Pflegegrad 1 voraus.

Woran erkenne ich einen seriösen Hausnotruf-Anbieter?

Nicht jeder Anbieter, der einen Hausnotruf verkauft, rechnet auch direkt mit der Pflegekasse ab. Genau das sollten Sie vor Vertragsabschluss klären.

Prüfen Sie diese Punkte:

  • Ist der Anbieter einem der bundesweiten Hausnotrufverträge des GKV-Spitzenverbands beigetreten? Einen eigenen Vertrag mit Ihrer Kasse braucht er nicht, wohl aber ein Institutionskennzeichen und die Präqualifizierung für den Versorgungsbereich 19C.

  • Ist das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis unter Produktart 52.40.01.1 gelistet?

  • Legt er Ihnen das mehrkostenfreie Versorgungsangebot vor? Dazu ist er vertraglich verpflichtet.

  • Wie schnell reagiert die Notrufzentrale im Ernstfall, und ist sie rund um die Uhr besetzt?

  • Was passiert bei einem Defekt, gibt es ein Austauschgerät ohne Wartezeit?

Die Verbraucherzentrale rät, mehrere Angebote zu vergleichen und sich die Abrechnungsmodalität schriftlich bestätigen zu lassen, statt sich auf mündliche Zusagen zu verlassen. Auch regionale Wohlfahrtsverbände und private Anbieter unterscheiden sich in der Erreichbarkeit ihrer Einsatzdienste, das beeinflusst die Reaktionszeit im Notfall direkt.

Profi-Tipp: Lassen Sie sich vor der Unterschrift den Beitritt zum Hausnotrufvertrag und das mehrkostenfreie Versorgungsangebot schriftlich geben. Beides muss ein Vertragspartner ohne Zögern vorlegen können – die Aufklärung über die mehrkostenfreie Versorgung schuldet er Ihnen sogar nachweislich.

Was zahlt die Pflegekasse beim Hausnotruf nicht?

Die Basisversorgung ist klar abgegrenzt, alles darüber hinaus geht meist aus eigener Tasche. Dazu zählen der bereits erwähnte Schlüsselservice, tägliche Check-Anrufe ohne akuten Anlass und mobile GPS-Lösungen für draußen. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einer besonders instabilen medizinischen Lage, kann eine Kasse auch erweiterte Leistungen prüfen, das bleibt aber die Ausnahme. Wer sich die Zusatzkosten nicht leisten kann, sollte beim Sozialamt nach Hilfe zur Pflege fragen, dort werden Einzelfälle individuell geprüft.

Was zahlt die Pflegekasse beim Hausnotruf nicht? — overview diagram

Redaktionelle Perspektive: Der Antrag ist einfacher, als er aussieht

Viele Angehörige schieben den Hausnotruf-Antrag monatelang vor sich her, weil sie Papierkram und Ablehnung fürchten. Unnötig: Ein guter Anbieter erledigt den Antrag praktisch komplett für Sie. Wichtiger als Formulare ist die Anbieterwahl selbst, prüfen Sie den Versorgungsvertrag, bevor Sie unterschreiben, nicht danach. Bei Unsicherheit hilft ein kurzer Anruf beim Pflegestützpunkt vor Ort mehr als stundenlange Recherche im Internet.

— David

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Über die Pflegebox erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad monatlich Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, die Kosten trägt die Pflegekasse. Beim Hausnotruf hilft Pflegetipp konkret bei Antrag und Kostenvoranschlag, damit Sie nicht selbst zwischen Anbieter und Kasse vermitteln müssen. Die Bestellung läuft online oder per PDF in wenigen Minuten, ohne Mindestlaufzeit und mit laufender Anpassung, falls sich Ihr Bedarf ändert. Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie Anspruch auf die kostenlose Pflegebox haben, starten Sie direkt mit der Antragsprüfung auf der Website.

Quellen

Maßgeblich sind § 40 SGB XI als Anspruchsgrundlage, die Produktgruppe 52 des Hilfsmittelverzeichnisses für die Voraussetzungen und die bundesweiten Hausnotrufverträge des GKV-Spitzenverbands für die Vergütung. Details ändern sich – im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe nach.

FAQ

Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Basisversorgung, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, die Voraussetzungen des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllt sind und der Anbieter einem der bundesweiten Hausnotrufverträge beigetreten ist. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 1 SGB XI.

Wann bekommt man den Hausnotruf kostenlos?

Ohne Eigenanteil ist die Basisversorgung, wenn Pflegegrad, Wohnsituation und Notrufbedarf die Voraussetzungen erfüllen und der Anbieter direkt mit der Kasse abrechnet. Eine Zuzahlung fällt nicht an, weil das Gerät leihweise überlassen wird. Nur frei gewählte Zusatzleistungen kosten extra.

Welche Kosten übernimmt die Kasse für den Hausnotruf?

Die Kasse übernimmt die monatliche Pauschale für Gerät, Anschluss, Einweisung, Wartung und Notrufzentrale – seit dem 1. April 2026 sind das 27,00 € netto. Eine separate Anschlusspauschale gibt es nicht. Zusatzleistungen wie den Schlüsselservice zahlen Sie selbst.

Ab welchem Pflegegrad werden die Kosten für den Hausnotruf übernommen?

Bereits Pflegegrad 1 reicht aus, ein höherer Pflegegrad ist nicht erforderlich. Der Pflegegrad allein genügt aber nicht: Es muss zusätzlich die Notruf-Indikation des Hilfsmittelverzeichnisses vorliegen, und die Pflege muss zu Hause stattfinden.

Was kostet die Pflegebox von Pflegetipp?

Für die Pflegebox werden keine festen Preise genannt, aktuelle Details zur monatlichen Zusammenstellung finden Sie direkt auf der Pflegebox-Seite.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels wurden mit größter Sorgfalt und unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt. Er dient jedoch ausschließlich der unverbindlichen, allgemeinen Information und Weiterbildung. Die bereitgestellten Informationen stellen keine medizinische, pflegerische, therapeutische oder rechtliche Beratung dar.

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