28.09.2026

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2: Anspruch und Höhe im Überblick

Illustration zu Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen

Ja, mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat, sofern Sie zu Hause gepflegt werden. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 2 SGB XI. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, eine ärztliche Verordnung brauchen Sie für diese Verbrauchsprodukte nicht.


Kurz gesagt:

  • Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsprodukte – derselbe Betrag gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5.

  • Welche Produkte dazugehören, legt die Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses fest, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, medizinische Gesichtsmasken und saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.

  • Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse, eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.

  • Was über 42 Euro im Monat hinausgeht, zahlen Sie selbst.

  • Am einfachsten ist eine Pflegebox von einem Vertragspartner der Pflegekassen: Er stellt die Produkte nach Ihrem Bedarf zusammen, liefert monatlich nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab.


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Inhaltsverzeichnis

Welche Pflegehilfsmittel zählen zu den Verbrauchsprodukten?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die in der Regel nur einmal benutzt, dann entsorgt und deshalb laufend nachgekauft werden. Sie unterscheiden sich damit von technischen Pflegehilfsmitteln wie einem Pflegebett, die die Pflegekasse gesondert und vorrangig leihweise zur Verfügung stellt, und von Hilfsmitteln der Krankenkasse wie einem Rollstuhl. Beides läuft nicht über die 42 Euro.

Welche Produkte dazugehören, legt die Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses fest. Sie umfasst acht Produktarten (Fortschreibung vom 19.03.2025):

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

  • Fingerlinge

  • Einmalhandschuhe

  • Medizinische Gesichtsmasken

  • FFP2-Masken, wenn medizinische Gesichtsmasken keinen ausreichenden Schutz bieten

  • Schutzschürzen, zum Einmalgebrauch oder je nach Herstellervorgabe wiederverwendbar

  • Schutzservietten zum Einmalgebrauch

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Abgerechnet werden über die 42 Euro nur Produkte dieser Produktarten. Waschbare Bettschutzeinlagen gehören zu einer anderen Produktgruppe (51) und werden als eigenes Pflegehilfsmittel beantragt; Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Pants verordnet der Arzt zulasten der Krankenkasse (Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses). Feste Mengen je Produkt schreibt das Gesetz nicht vor: Begrenzt ist nur der Monatsbetrag, innerhalb dessen Sie die Produkte nach Ihrem Bedarf kombinieren.

Anspruch und Höhe: Was der Zuschuss für Pflegegrad 2 bedeutet

Der Höchstbetrag von 42 Euro im Monat ist für alle Pflegegrade gleich. Voraussetzung sind ein festgestellter Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 1 – und die Pflege zu Hause. Für Pflegegrad 2 ändert sich an dieser Pauschale also nichts gegenüber Pflegegrad 1. Anders beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen: Beide gibt es erst ab Pflegegrad 2, und sie steigen mit dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 sind es 2026 laut Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen im Monat.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die 42 Euro gelten ausschließlich für Verbrauchsprodukte. Ein nicht genutzter Rest wird weder ausgezahlt noch auf andere Leistungen übertragen. Über das Pflegegeld können Sie dagegen frei verfügen, also es auch für Verbrauchsprodukte einsetzen, die Sie über die 42 Euro hinaus brauchen. Wer in einem Monat viele Einmalhandschuhe und mehrere Packungen Bettschutzeinlagen benötigt, stößt schnell an die Grenze; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Reichen Einkommen und Vermögen dafür nicht aus, kommt ergänzend Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht, die ebenfalls Pflegehilfsmittel umfasst (§ 64d SGB XII).

Ausblick: Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom Juni 2026 sollen Verbrauchsprodukte künftig aus einem neuen Entlastungsbudget beschafft werden statt über einen eigenen Monatsbetrag. Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht: Bis der Gesetzgeber etwas anderes beschließt, gilt § 40 Absatz 2 SGB XI mit 42 Euro im Monat.

Anspruch und Höhe: Was der Zuschuss für Pflegegrad 2 bedeutet — overview diagram

Wie beantragen Sie die Pflegehilfsmittel? Schritt für Schritt

Der Antrag läuft formlos und unkompliziert:

  1. Sie wenden sich an Ihre Pflegekasse und teilen Ihren Bedarf an Verbrauchsprodukten mit, am besten schriftlich, damit das Antragsdatum belegt ist. Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 Absatz 1 SGB XI); für Monate davor zahlt die Kasse nichts. Bestellen Sie über einen Pflegebox-Anbieter, berät er Sie vorab und reicht den Antrag für Sie bei der Kasse ein.

  2. Empfiehlt die Gutachterin oder der Gutachter bei der Pflegebegutachtung konkrete Pflegehilfsmittel und stimmen Sie zu, gilt diese Empfehlung bereits als Antrag; die Notwendigkeit wird dann vermutet (§ 18b Absatz 3 SGB XI). Ähnlich wirkt die Empfehlung einer Pflegefachperson, etwa vom Pflegedienst: Legen Sie sie bei der Antragstellung vor, wird die Notwendigkeit ebenfalls vermutet (§ 40 Absatz 6 SGB XI). Die Empfehlung darf dabei nicht älter als zwei Wochen sein.

  3. Nach der Bewilligung gibt es zwei Wege: Ein Vertragspartner der Pflegekasse liefert die Produkte und rechnet direkt mit der Kasse ab, oder Sie kaufen selbst und reichen die Belege zur Kostenerstattung ein. Schöpfen Sie den Betrag über längere Zeit voll aus, verzichten einige Pflegekassen laut Verbraucherzentrale auf Einzelbelege und zahlen den Monatsbetrag pauschal aus.

Profi-Tipp: Sprechen Sie Pflegehilfsmittel schon beim Begutachtungstermin an. Steht eine konkrete Empfehlung im Pflegegutachten und stimmen Sie ihr zu, brauchen Sie dafür keinen gesonderten Antrag mehr.

Ablehnung, Fristen, Widerspruch: Ihre Rechte im Überblick

Die Pflegekasse muss zügig entscheiden, spätestens drei Wochen nach Antragseingang; wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, spätestens nach fünf Wochen (§ 40 Absatz 7 SGB XI, siehe auch Bundesgesundheitsministerium). Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich und mit Begründung mitteilen. Fehlt eine solche Mitteilung mit hinreichendem Grund, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt, die sogenannte Genehmigungsfiktion. Sie hilft allerdings nur, wenn Ihr Pflegegrad bereits feststeht.

Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG): schriftlich, zur Niederschrift bei der Pflegekasse oder elektronisch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. über einen dafür vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg. Eine einfache E-Mail reicht nicht (BSG, Urteil vom 14.05.2025, B 4 KG 1/24 R). Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 SGG). So gehen Sie vor:

  • Bescheid prüfen: Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung

  • Widerspruch fristgerecht und in der richtigen Form einlegen; die Begründung können Sie nachreichen

  • Nachweise beifügen, etwa das Pflegegutachten, die Empfehlung einer Pflegefachperson oder eine ärztliche Stellungnahme

  • Bei Unsicherheit einen Pflegestützpunkt, die Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband einschalten

Praktische Auswahl: Beispiel-Zusammenstellungen für den Alltag

Wie sich die 42 Euro konkret verteilen lassen, zeigen zwei typische Beispiele – dazu ein Hinweis zu Mehrwegprodukten.

  • Grundversorgung: eine mittlere Packung Einmalhandschuhe, eine kleine Menge Bettschutzeinlagen und eine Flasche Händedesinfektionsmittel lassen sich meist innerhalb der Pauschale abdecken.

  • Erhöhter Verbrauch: Bei Inkontinenz steigt vor allem der Bedarf an Bettschutzeinlagen und Handschuhen, oft über die Grenze; zusätzliche Kosten tragen Sie dann selbst. Die Inkontinenzprodukte selbst laufen nicht über die 42 Euro, sondern auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse. Dasselbe gilt für Verbandmaterial bei der Wundversorgung.

  • Einweg oder Mehrweg: Innerhalb der 42 Euro gibt es nur Schutzschürzen auch als wiederverwendbare Variante. Waschbare Bettschutzeinlagen beantragen Sie separat als Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51; sie belasten die 42 Euro nicht, es kann aber eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro, anfallen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein anderer Zuschuss

Verwechseln Sie die 42-Euro-Pauschale nicht mit den Zuschüssen für Wohnungsanpassungen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau, eine Türverbreiterung oder ein Treppenlift werden über einen eigenen Topf gefördert, aktuell bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wie das Bundesgesundheitsministerium angibt.

Vergleich der Pflegezuschüsse und deren Verwendung

Diese Maßnahmen betreffen bauliche Veränderungen der Wohnung, nicht den laufenden Verbrauch von Pflegeprodukten. Der Antragsweg läuft ebenfalls über die Pflegekasse, allerdings als eigener Antrag mit eigener Prüfung. Pflegestützpunkte beraten Sie zu beiden Leistungen.

Wie Pflegetipp hilft: die Pflegebox im Alltag

Pflegetipp bietet eine monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 Euro an, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, direkt nach Hause geliefert bekommen. Die Bestellung läuft papierlos in wenigen Minuten, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Geliefert werden Verbrauchsprodukte aus der Produktgruppe 54 wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, medizinische Gesichtsmasken und Schutzschürzen, zusammengestellt nach Ihrem Bedarf.

Worauf Angehörige bei Pflegegrad 2 wirklich achten sollten

Viel wichtiger als ein möglichst voll gepacktes Standardpaket ist eine Versorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Wer jeden Monat dieselbe Zusammenstellung ohne Rücksicht auf den aktuellen Pflegealltag erhält, verschenkt entweder Budget oder steht bei plötzlich steigendem Bedarf ohne Puffer da. Feste Standardboxen sind seit dem 1. Juli 2024 ohnehin unzulässig: Anbieter müssen vor dem Antrag durch geschulte Fachkräfte beraten und die Produkte nach Ihrem Bedarf zusammenstellen, und der erste Kontakt muss von Ihnen ausgehen (Verbraucherzentrale).

Führen Sie deshalb eine einfache Liste, welche Produkte in welchem Monat wirklich verbraucht wurden. Das hilft nicht nur bei der Anpassung der Bestellung, sondern auch als Nachweis, sollte es je zu einem Widerspruchsverfahren kommen. Und ziehen Sie Pflegestützpunkte oder die betreuende Pflegefachperson früh hinzu, bevor sich ein Engpass zum Problem auswächst.

— David

Pflegebox von Pflegetipp: einfacher Weg zur Kostenübernahme

Wer sich durch Anträge und Belege nicht selbst kämpfen will, kann die Pflegebox von Pflegetipp nutzen. Die Bestellung läuft ohne Papierkram, die Auswahl an Produkten wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen passt sich Ihrem monatlichen Bedarf an, ohne feste Mindestlaufzeit.

Pflegetipp

Ein Hausnotruf ist dagegen ein technisches Pflegehilfsmittel und läuft nicht über die 42 Euro. Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt die Pflegekasse die Basisversorgung mit Notrufknopf; Zusatzfunktionen wie eine automatische Sturzerkennung oder mobile Geräte für unterwegs kosten in der Regel extra. Für Verbrauchsprodukte gilt bei jedem Anbieter dasselbe: Was über 42 Euro im Monat hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Leistung Was sie abdeckt Kosten für Sie
Pflegebox Verbrauchsprodukte bis 42 Euro monatlich 0 Euro, solange die Box im Rahmen der 42 Euro bleibt
Hausnotruf Technisches Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 52) Mit Kostenübernahme 0 Euro (Luna) bzw. 24,89 Euro (Home&Go, SmartWatch), ohne 32,13 bis 57,02 Euro im Monat

Starten Sie den Antrag direkt über die Pflegebox-Seite von Pflegetipp.

Quellen

Für eine vertiefte Prüfung Ihres Anspruchs lohnt sich der direkte Blick in die Quellen: der Gesetzestext zu § 40 SGB XI regelt Anspruch und Fristen, der GKV-Spitzenverband informiert über Vertragspartner und Lieferbedingungen, und das Bundesgesundheitsministerium fasst die Rechtslage laienverständlich zusammen.

FAQ

Kann man sich die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?

Nein, jedenfalls nicht als freie Geldleistung. Die Pflegekasse zahlt nur für tatsächlich bezogene Verbrauchsprodukte: entweder direkt an einen Vertragspartner, der liefert und abrechnet, oder als Kostenerstattung gegen Belege. Einige Pflegekassen verzichten bei dauerhaft voll ausgeschöpftem Betrag auf Einzelbelege und zahlen den Monatsbetrag pauschal aus; auch dann ist das Geld für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestimmt.

Wie oft kommt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?

Eine feste Zahl von Einsätzen gibt es nicht; die Pflegeversicherung stellt Budgets bereit. Für Hilfe im Haushalt durch nach Landesrecht anerkannte Angebote können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen (§ 45b SGB XI). Übernimmt ein Pflegedienst die hauswirtschaftliche Versorgung, läuft das über die Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro im Monat. Wie oft jemand kommt, hängt also vom Budget und vom Stundensatz des Anbieters ab. Mit den 42 Euro für Verbrauchsprodukte hat das nichts zu tun.

Was kann man bei Pflegegrad 2 zusätzlich beantragen?

Neben den 42 Euro für Verbrauchsprodukte stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026 unter anderem zu: Pflegegeld von 347 Euro oder Pflegesachleistungen bis 796 Euro im Monat (auch kombinierbar), der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Tages- oder Nachtpflege bis 721 Euro im Monat, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf werden gesondert beantragt und belasten die 42 Euro nicht.

Was gehört zu den 40 Euro Pflegehilfsmitteln?

Die frühere Pauschale von 40 Euro wurde zum 1. Januar 2025 auf 42 Euro im Monat angehoben. Dazu gehören die acht Produktarten der Produktgruppe 54: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten zum Einmalgebrauch sowie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten fallen nicht unter diese Pauschale.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels wurde mit größter Sorgfalt und unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt. Er dient jedoch ausschließlich der unverbindlichen, allgemeinen Information und Weiterbildung. Die bereitgestellten Informationen stellen keine medizinische, pflegerische, therapeutische oder rechtliche Beratung dar.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Mundschutz, Händedesinfektion und ein Eukalyptuszweig auf weißem Untergrund

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